Chiemsee Erlebnis
Standort Wikingerschiff
Harrasserstr. 39
83209 Prien am Chiemsee

Kontaktdaten
Tel.: 08051 - 9 66 60 51
E-Mail:
info@chiemsee-erlebnis.de

Erlebnisbootsfahrt mit dem

Wikingerschiff

FREYA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DIE EVENT-AGENTUR CHIEMSEE ERLEBNIS GMBH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Chiemsee Erlebnis GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Eckerl, Gewerbegebiet Greimharting 3b, 83253 Rimsting (nachfolgend „Chiemsee Erlebnis GmbH“) stellen die ausschließliche Grundlage aller Angebote und Verträge dar, die ein Verbraucher oder ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der Chiemsee Erlebnis GmbH über die Erbringung von Eventleistungen schließt.

1.2. Für Fahrten mit dem Wikingerschiff „Freya“ gelten die Beförderungsbedingungen
der Chiemsee Erlebnis GmbH.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch
wenn die Chiemsee Erlebnis GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.4. Es gelten die AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Diese sind unter www.chiemsee-erlebnis.de in speicherbarer und ausdruckbarer
Fassung kostenlos abrufbar.

2. Leistungen

2.1. Die Chiemsee Erlebnis GmbH ist eine Agentur, die im Event-Bereich Ideen und Vorschläge erarbeitet, Gesamt-Konzepte erstellt sowie einzelne Leistungen anbietet und für dessen Organisation und Durchführung entsprechende Leistungsträger (Hotels, Guides, Tagungsorte, Transfer, Catering, Künstler etc.) aussucht oder diese Leistungen durch Erfüllungsgehilfen selbst erbringt.

2.2. Je nach Art und Umfang des Vertragsverhältnisses erbringt die Chiemsee Erlebnis GmbH selbst Leistungen (Eigenleistungen), schließt Verträge zugunsten des Kunden mit Dritten (Drittleistungen) und vermittelt Leistungen von Dritten (Fremdleistungen).

2.3. Eigenleistungen und Drittleistungen
Organisatorische Leistungen und Sonderleistungen wie z.B. Catering sind entgeltpflichtige Eigenleistungen der Chiemsee Erlebnis GmbH. Im Rahmen der entgeltpflichtigen organisatorischen Leistungen bietet die Chiemsee Erlebnis GmbH dem Kunden einzelne oder mehrere Leistungen Dritter (Leistungsträger) zu einem Gesamtpreis an.
Die angebotenen Leistungen (Drittleistungen) werden zuvor nach den Vorgaben des Kunden durch die Chiemsee Erlebnis GmbH ausgewählt und verbunden. Die organisatorischen Leistungen werden entsprechend vergütet. Sonderleistungen erbringt die Chiemsee Erlebnis GmbH in der Regel durch Subunternehmer. Sie sind im Gesamtangebot gesondert ausgewiesen.

2.4. Fremdleistungen
Fremdleistungen sind nicht Teil der Drittleistung(en). Fremdleistungen sind alle Leistungen,
die in den Werbematerialien der Chiemsee Erlebnis GmbH als solche gekennzeichnet
sind bzw. solche, die mit einem besonderen Risiko verbunden sind wie z. B. Wildwasser-
Rafting, Bobfahrten, Helikopterflüge usw.

3. Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Abwicklung von Aufträgen

3.1. Grundlage des Vertragsschlusses ist ein schriftlicher Leistungsvorschlag der Chiemsee
Erlebnis GmbH, in welchem insbesondere die Leistungen und der Preis aufgeführt werden.
Dieser dient lediglich der Vertragsanbahnung und ist freibleibend und unverbindlich.
Der Leistungsvorschlag stellt lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot
bezüglich der Beauftragung mit Dienstleistungen gegenüber der Chiemsee Erlebnis
GmbH abzugeben.
Ist der Kunde mit dem Vorschlag der Chiemsee Erlebnis GmbH einverstanden, gibt dieser
mit der Beauftragung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
Dieses Angebot des Kunden wird von der Chiemsee Erlebnis GmbH durch eine schriftliche
oder fernschriftliche Erklärung angenommen, womit der Vertrag zustande kommt.

3.2. Leistungen, die über den Vertrag hinausgehen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen gelten als neuer Auftrag, welcher entsprechend Ziffer 3.1. abgeschlossen wird.

3.3. Bei drohenden Gefahren und/oder höherer Gewalt ist die Chiemsee Erlebnis GmbH berechtigt, das Veranstaltungsprogramm abzuändern.

3.4. Erfolgt die Änderung und/oder Ergänzung während der Veranstaltung ist eine schriftliche Annahme durch die Chiemsee Erlebnis GmbH nicht erforderlich. Sollte für die Änderung oder Ergänzung kein Preis festgelegt sein, so ist die Chiemsee Erlebnis GmbH nachträglich zur Berechnung eines angemessenen Entgeltes berechtigt.

3.5. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.

3.6. Nach der Auftragsbestätigung bucht die Chiemsee Erlebnis GmbH die Drittleistung(en) beim jeweiligen Leistungsträger im eigenen Namen zugunsten des Kunden.

3.7. Bucht der Kunde eine oder mehrere Fremdleistungen neben der Drittleistung (oder isoliert) bei der Chiemsee Erlebnis GmbH, wird die Chiemsee Erlebnis GmbH vom Kunden bevollmächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Fremdleister abzuschließen. Die Chiemsee Erlebnis GmbH wird durch die Buchung weiterhin bevollmächtigt, die Fremdleistung im eigenen Namen für den Fremdleister gesondert abzurechnen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des Fremdleistungsvertrages.
Die Chiemsee Erlebnis GmbH stellt dem Kunde einen Voucher aus, der dem Fremdleister
vor Inanspruchnahme der Fremdleistung auszuhändigen ist.
Die Rechte und Pflichten der Parteien des Fremdleistungsvertrages richten sich nach den zwischen dem Kunden und dem Fremdleister getroffenen Vereinbarungen.

4. Preise

4.1. Der Kunde hat das schriftlich vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Alle vereinbarten Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Künstlersozialabgabe, Zölle, GEMA und andere nachtäglich entstehenden Abgaben
werden an den Kunden weiterberechnet.

4.2. Zusätzliche Leistungen, die während der Aufbau- oder Abbauzeit in Auftrag gegeben werden, werden wenn nicht anders vereinbart, zusätzlich je nach Aufwand berechnet.
Grundlage für die Berechnung ist unsere Preisliste. Diese ist unter "Buchung" einsehbar.

4.3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, oder Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Verzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, 40 % des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung und 60 % des Auftragsvolumens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten, es sei denn, es wird eine andere Zahlungsmodalität zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

5.2. Rechnungen der Chiemsee Erlebnis GmbH sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen.

5.3. Muss die Chiemsee Erlebnis GmbH zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen bei dritten Dienstleistern in Vorkasse gehen, wird dieser Betrag dem Kunden ebenfalls vorab als Teilrechnung gestellt.

5.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Chiemsee Erlebnis GmbH anerkannt sind.

5.5. Bei Zahlungsverzug wird je Mahnbrief oder Email, eine Bearbeitungsgebühr von 19,00€ erhoben. Kosten, die nach der zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert berechnet.

5.6. Einwendungen gegen offensichtliche Mängel der Entgeltabrechnungen der Chiemsee Erlebnis GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben.

6. Kündigung

6.1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit der Chiemsee Erlebnis GmbH vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zu kündigen. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

6.2. Hat die Chiemsee Erlebnis GmbH vor Veranstaltungsbeginn vertragsgemäß bereits Teilleistungen vollständig erbracht, sind diese im Falle einer Kündigung vollständig vom Kunden zu bezahlen.

6.3. Im Übrigen hat der Kunde im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages Aufwendungsersatz zu leisten, wie folgt:
- bis zu 3 Monate vor Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtbudgets
- bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Gesamtbudgets
- bis zu 1 Woche vor Veranstaltungstermin: 90 % des vereinbarten Gesamtbudgets

6.4. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer bzw. höherer Schaden entstanden ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Teilleistungen vollständig erbracht wurden.

6.5. Gegebenenfalls durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.6. Das außerordentliche Kündigungsrecht für beide Parteien bleibt hiervon unberührt. Der Chiemsee Erlebnis GmbH steht dieses Recht insbesondere dann zu, wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistet.

6.7. Nimmt der Kunde gebuchte Leistungen ohne Mitteilung nicht in Anspruch, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Davon unbeschadet bleibt die Möglichkeit der Vertragsparteien, einen tatsächlich höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7. Höhere Gewalt

Unsere Veranstaltungen finden teilweise in freier Natur statt, die nicht immer berechenbar ist. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so bieten wir wahlweise ein gleichwertiges Ersatzprogramm oder Gutscheine über die nicht in Anspruch genommene
Leistung an.

8. Haftungsbegrenzung

8.1. Die Chiemsee Erlebnis GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Chiemsee Erlebnis GmbH nur bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Der Schadensersatz
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, der grundsätzlich den Betrag des Honorars nicht überschreitet.


8.2. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Chiemsee Erlebnis GmbH.

8.3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Chiemsee Erlebnis GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine Haftung übernommen, sofern der Chiemsee Erlebnis GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Chiemsee Erlebnis GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

9. Eigentum, Urheberrecht und Werbung

9.1. Vorlagen und Dateien, die die Chiemsee Erlebnis GmbH erstellt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Chiemsee Erlebnis GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
Zur Aufbewahrung ist die Chiemsee Erlebnis GmbH nicht verpflichtet. Der Kunde hat eine Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe an Dritte zu unterlassen, sofern keine schriftliche Zustimmung der Chiemsee Erlebnis GmbH hierfür vorliegt.

9.2. Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung der vereinbarten Leistungen ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

10. Sonstiges

10.1. Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Formlose Änderungen sind nur dann wirksam, wenn diese Individualabreden i.S.d. § 305b BGB darstellen.

10.2. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

10.3. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung der geltenden Rechtsprechung anzupassen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) sowie Kollisionsrecht finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit einem Unternehmer ist Traunstein.

 

 

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

FÜR DIE EVENT-AGENTUR CHIEMSEE ERLEBNIS GMBH MIT DEM WIKINGERSCHIFF "FREYA"

1. Gültigkeit

1.1. Die nachstehend angeführten „Beförderungsbedingungen“ gelten für alle von der Chiemsee Erlebnis GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Eckerl, Gewerbegebiet Greimharting 3b, 83253 Rimsting, zu erbringenden Beförderungsleistungen
mit dem Wikingerschiff „Freya“.

1.2. Die Bedingungen gelten für den Ausflugsverkehr (Sonderfahrten). Wurde für die Beförderung ein
Chartervertrag abgeschlossen, so gelten die nachfolgenden Bedingungen in diesem Fall nur insoweit, als sie den Bedingungen des Chartervertrages nicht widersprechen.

2. Beförderung

2.1. Es besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht durch die Chiemsee Erlebnis GmbH.

2.2. Die Passagiere und sonstige Personen an Bord haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten
und sich an die im Schiff angebrachten Hinweise zu halten.

2.3. Auf dem Schiff gilt ein generelles Rauchverbot.

2.4. Das Betreten des Steges und Schiffes ist den Passagieren erst gestattet, wenn das Zeichen dazu gegeben wird.

2.5. Die Beförderung von Personen kann abgelehnt werden, wenn

• Fahrten aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Niedrig- oder Hochwasserstand,
technischer Defekte oder anderen wichtigen Gründen ausfallen.

• die Beförderung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.

2.6. Von der Beförderung ausgeschlossen sind:
• Kinder unter 15 kg Körpergewicht und Kinder ohne Begleitperson (Begleitperson mindestens 15 Jahre)
• Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten und den Anweisungen des
Schiffsführers oder seines Beauftragten nicht Folge leisten.
Tritt ein Ausschließungsgrund erst unterwegs ein, so hat der Fahrgast das Schiff über Aufforderung des Schiffsführers
bei der nächsten Anlegestelle zu verlassen.
• Passagiere ohne Bezahlung oder gültigem Fahrausweis, Personen aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtes Benehmen usw.
• Tiere
Gegenstände, die geeignet sind, die Mitreisenden zu gefährden oder in irgendeiner Weise Schaden zu verursachen.

2.7. Die Passagiere sind verpflichtet, sich pünktlich zur Abfahrt/ 10 Minuten vor Abfahrt am Treffpunkt einzufinden.

2.8. Die Passagiere werden darauf hingewiesen, dass sich die Abfahrt kurzzeitig verzögern kann, wenn z.B. Passagiere verspätet eintreffen, oder z.B. im Einzelfall weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.

3. Haftung

3.1. Die Chiemsee Erlebnis GmbH haftet für ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen. Die Chiemsee Erlebnis GmbH haftet nur für Schäden, wenn sie an der Verursachung
des Schadens ein grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) trifft.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Chiemsee Erlebnis GmbH nur bei Verletzungen des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, welcher grundsätzlich den Betrag des Tickets nicht übersteigt.

3.2. Für Schäden, welche durch verbotswidrig mitgeführte Gegenstände verursacht werden, haftet ausschließlich
der Passagier, nicht aber die Chiemsee Erlebnis GmbH. Ferner wird keine Haftung für Beschädigungen oder
Diebstahl von Garderobe- oder Gepäckstücken seitens der Chiemsee Erlebnis GmbH übernommen.
Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Chiemsee Erlebnis GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Chiemsee Erlebnis GmbH für Verletzungen des Lebens, der Körpers oder Gesundheit.

3.3. Jegliche Schäden an Personen und Sachen sind sofort dem Schiffsführer zu melden.

3.4. Bei Unfällen, Hilfeleistungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen kann es zu Änderungen
der Fahrroute oder zur Verkürzung von Fahrten kommen. Soweit dies nicht durch eine
Pflichtverletzung der Chiemsee Erlebnis GmbH verursacht wurde, ist eine Rückerstattung des Fahrpreises
nicht vorgesehen, jedwede Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.5. Die Chiemsee Erlebnis GmbH haftet nicht für Verspätungen, sowie Fahrtausfälle und deren Kosten,
wenn diese auf der Witterung oder anderer nicht im Verantwortungsbereich der Chiemsee Erlebnis GmbH
liegenden Gründen beruhen.

4. Tickets

4.1. Der Passagier muss mit einem gültigen Ticket ausgestattet sein. Die Chiemsee Erlebnis GmbH behält
sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der nicht im Besitz eines gültigen Tickets ist.
Der Passagier muss während der gesamten Schifffahrt das Ticket bei sich führen.

4.2. Verliert ein Passagier sein Ticket, so hat er kein Anrecht auf Beförderung.

4.3. Der Verkauf der Tickets erfolgt:
• am Kiosk des Schramlbades, der Verwaltung der Chiemsee Erlebnis GmbH oder an Bord des Schiffes
• Online Ticketing: www.chiemsee-erlebnis.de

5. Preise

5.1. Alle Passagiere haben vor Fahrtantritt den aktuell gültigen Fahrtpreis zu bezahlen.
Die Fahrpreise, die Ermäßigungen und die Fahrzeiten können den im Kiosk des Schramlbades aufliegenden
Flyern oder online unter www.chiemsee-erlebnis.de eingesehen werden.

5.2. Bei Vorbestellung ist der vereinbarte Rechnungsbetrag vor Antritt der Fahrt in bar zu bezahlen
oder auf das von der Chiemsee Erlebnis GmbH bekannt gegebene Bankkonto im Vorhinein zu überweisen.

5.3. Die Chiemsee Erlebnis GmbH behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Kostenerhöhungen
(z.B. neue oder höhere Steuern) eine entsprechende Preisanpassung durchzuführen.

6. Bestellungen

6.1. Alle Bestellungen, ob per Fax, per Telefon oder per Email sind verbindlich. Tickets, die für den Versand
gekauft werden, können per Sofortüberweisung oder mittels Überweisung bezahlt werden.

6.2. Für die Postzusendung von Tickets wird eine Versandgebühr in Höhe von € 3,00 berechnet.

6.3. Für den Versand von Gutscheinen wird eine Versandgebühr in Höhe von € 4,80 verrechnet.

7. Gutscheine
7.1. Ticket- und Wertgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Eine Rückgabe gegen Barablöse ist ausgeschlossen.

7.2. Der Gutschein ist erst nach Bezahlung gültig.

7.3. Sollten sich Preissteigerungen in den folgenden Monaten ergeben, muss die
Differenz aufbezahlt werden.

8. Rücktritt und Umbuchung

8.1. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen (Telefax, Email, eingeschriebener Brief). Als Datum
des Rücktrittes vom Vertrag gilt das Datum des Eintreffens der Rücktritterklärung
bei der Chiemsee Erlebnis GmbH.

8.2. Bei einer Umbuchung auf einen anderen Tag oder eine andere Fahrtzeit bis 10 Tage
vor Fahrtantritt ist eine Gebühr in Höhe von € 10,- netto, bei Onlinebuchung € 12,- netto zu bezahlen.
Ab 9 Tagen vor der Fahrt ist keine Umbuchung mehr möglich.

9. Gastronomiebetrieb

9.1. Der Gastronomiebetrieb im Hafen am Kiosk des Schramlbades wird von einem selbständigen
Unternehmen unter deren alleiniger Verantwortung geführt. Eine Haftung der Chiemsee Erlebnis GmbH
für die Leistungen dieses Unternehmens und dessen Perso-nal ist ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand:
Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG)
sowie Kollisionsrecht finden keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit einem Unternehmer ist Traunstein.